ACHTUNG ABMAHNWELLE!
IMPRESSUMSPFLICHT AUCH BEI FANSEITE AUF FACEBOOK
Der schnellste TOP-MULTIPLIKATOR FÜR UNTERNEHMER birgt auch seine Risiken, unzählige Fanseiten aktuell betroffen.
Ein vollständiges Impressum gem. 5 § Telemediengesetz muss nicht nur bei gewerblicher Veröffentlichung einer Internetseite sondern auch bei Veröffentlichung einer Facebook-Fanseite zum schnellen Zugriff online gestellt werden.
Hier bei genügt es nicht, die Impressumsinformationen auf der Infoseite in Facebook zu hinterlegen. Das Impressum muss klar erkennbar mit Hinweis: IMPRESSUM platziert und mit maximal 2 Klicks zu erreichen sein.