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BURGOLD GMBH
SANITÄR-HEIZUNG-BLECHNEREI
Heckerstr. 29
79114 Freiburg
Tel.: 0761/ 47 10 14
Fax: 0761/ 44 10 74
Mail: klaus@burgold.de
Fa. BURGOLD GMBH – SANITÄR UND HEIZUNG:
Wichtige Information über Novelle des E-Wärme-Gesetzes
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien vernommen haben, plant die Landesregierung Baden-Württemberg das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EWärmeG) Mitte 2014 zu verschärfen.
Folgende Änderungen betreffen Sie im Falle einer Heizungserneuerung direkt:
– Der Pflichtanteil an regenerativer Energie im Modernisierungsfall soll von 10% auf15% angehoben werden.
– Solarthermie: Je m² Wohnfläche müssen mindestens 0,07 m² Kollektorfläche eingesetzt werden, dies bedeutet, Zum Beispiel bei einem Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche eine Kollektorfläche von 10,5 m² und entsprechendem Wasserspeicher.
– Wärmepumpen: JAZ muss mindestens 3,5 erreichen, dies kann nur mit erheblichen baulichen Veränderungen erreicht werden, zum Beispiel Vollwärmeschutz in Verbindung mit neuen wesentlich größeren Heizkörpern.
– Bio Öl soll nicht mehr als Pflichtanteil zugelassen werden
– Bio Gas soll nur noch bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen als Pflichtanteil anerkannt werden.
Sollte eine Heizungsmodernisierung in naher Zukunft geplant sein, kann sie zum jetzigen Zeitpunkt noch wesentlich kostengünstiger durchgeführt werden. Bei Fragen zu vorgenannten Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Burgold
BURGOLD GMBH
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